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Welterbe in Deutschland ist z.B der Dom in Bamerg, ein Welterbe in Österreich ist Salzburg Altstadt

Weltkulturerbe Österreich

Der Liste des Welterbes der UNESCO liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt zugrunde. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, das natürliche und kulturelle Erbe der Weit genau zu bestimmen und eine Liste derjenigen Objekte zu erstellen, die von solch außergewöhnlichem Interesse und Wert sind, daß ihr Schutz in der Verantwortlichkeit der ganzen Menschheit liegt.

Die Liste der Unesco enthält 8 Kulturdenkmäler und Naturdenkmäler in Österreich:

1996 – Historisches Zentrum der Stadt Salzburg
1996 – Schloss und Park von Schönbrunn
1997 – Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein Salzkammergut (Hallstatt, Dachsteingebirge, Inneres Salzkammergut)
1998 – Semmeringbahn
1999 – Historisches Zentrum von Graz und Schloss Eggenberg (Altstadt von Graz einschließlich Schloßberg, 2014 um das Schloss Eggenberg erweitert)
2000 – Kulturlandschaft Wachau
2001 – Historisches Zentrum von Wien (Innere Stadt und Teile des 3., 4., 7. und 9. Gemeindebezirks)
2001 – Kulturlandschaft Fertő/Neusiedler See (Neusiedler See mit Rust und Fertőd, grenzübergreifend mit Ungarn)

Hier in Österreich ist die Stadt Salzburg bereits seit 1996 eines der Unesco Welterbe.

Die UNESCO fügt akut gefährdete Welterbestätten ihrer Roten Liste des gefährdeten Welterbes hinzu. Dabei ist es nachrangig, ob mit der Aufnahme den Verantwortlichen ein Signal gegeben werden soll, sich mehr um die Erhaltung der Güter zu bemühen, oder ob ein Staat um internationale Unterstützung bittet, weil er selbst mit den Schutzmaßnahmen überfordert ist. Schwerpunkt der Aufnahme in die Rote Liste ist die Aufstellung von konkreten Maßnahmekatalogen zur Wiederherstellung desjenigen Wertes, der ursprünglich zur Aufnahme in die Welterbeliste geführt hatte.
Mit der Unterzeichnung der Konvention UNESCO-Welterbe verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Aufnahme nationaler Denkmäler in die Weiterbeliste trägt im Sinne der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zur Förderung internationaler Zusammenarbeit zwischen den Völkern bei.