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skihelm freeride

Helmpflicht

Seit dem schrecklichen Ski-Unfall von Dieter Althaus (Ministerpräsident in Thüringen), sind Skihelme in aller Munde. Die Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 2 B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport.

Die Bundesländer Tirol, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch die Landeshauptfrau oder den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art 15a Abs 2 B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1 Helmpflicht in Österreich

Die Vertragsparteien regeln in den Landesrechtsordnungen, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten im Rahmen der Wintersportausübung, jedenfalls beim Alpinschilauf und Snowboarden, einen handelsüblichen Skihelm tragen sowie dass die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zu tragen haben.

Österreich ist das Land des Wintersport, Skifahren in Österreich in den besten Skigebieten: